Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige?

Was kostet ein Steuerberater für Selbständige?

Eckpunkte

  • Die zu entrichtenden Gebühren ergeben sich aus einer gesetzlichen Gebührenordnung, der StBVV
  • Bei steigenden Einkünften steigt die zu entrichtende Gebühr

Für Selbstständige (Freiberufler und Einzelunternehmer) fallen in der Regel Gebühren für die Erstellung der Buchhaltung, der Einnahmen-Überschussrechnung, der Einkommensteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung an. Bei Einzelunternehmern fallen dazu noch Gebühren für die Erstellung der Gewerbesteuererklärung an. Weitere Gebühren können anfallen für allgemeine steuerliche Beratung sowie z.B. für Steuerbescheidprüfungen.

Die Buchhaltung sowie die Steuererklärungen werden nach den in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegten Gebühren abgerechnet. Die abzurechnende Gebühr ermittelt sich in der Regel aus einem Gebührensatz welcher auf einen Gegenstandswert angewandt wird.. Für den Gegenstandswert gibt es unterschiedliche Bezugsgrößen, so z.B. die positive Summe der Einkünfte oder die Summe des Umsatzes.

Mit Ausnahmen kann man davon ausgehen, dass bei steigenden Einkünften auch die Gebühren steigen. Diese Abhängigkeit kann z.B. durch das erhöhte Haftungsrisiko begründet werden.
Steuerbescheidprüfungen und allgemeine steuerliche Beratung wird ebenfalls nach den Vorschriften der StBVV abgerechnet. In der Regel fallen bei diesen Tätigkeiten Zeitgebühren an, was bedeutet, dass die angefallene Arbeitszeit mit einem Stundensatz abgerechnet wird.

Für eine genauere Einschätzung der auf Sie zukommenden Kosten bedarf es weiterer mandantenspezifischer Informationen. Gerne können Sie mich für eine erste Einschätzung unverbindlich kontaktieren.

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