Was muss eine Rechnung enthalten?

Was muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung gem. § 14 UStG muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  • Rechnungsdatum
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Erläuterung (Menge, Art) zu der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • aufgeschlüsselte Entgelt
  • den Steuersatz sowie den Steuerbetrag
  • in bestimmten Fällen einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers

In bestimmten Fällen sind in hat eine Rechnung gem. § 14 a UStG noch andere Angaben zu enthalten, so z.B. im Falle der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.

Rechnung (Kleinunternehmer)

Kleinunternehmer dürfen in Abweichung zu der oben genannten Auflistung keine Umsatzsteuer ausweisen.Die Rechnung sollte die anderen aufgelisteten Angaben enthalten sowie einen Hinweis auf die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.

Wird trotzdem Umsatzsteuer durch einen Kleinunternehmer gem. § 19 UStG ausgewiesen, so ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Der Leistungsempfänger hat aus einer Kleinunternehmerrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer jedoch keinen Vorsteuerabzug.

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