Google AdSense / YouTube Einnahmen

Google-Adsense-Einnahmen (auch über Youtube) und das Thema Steuern

Eckpunkte

  • Google-Adsense-Einnahmen müssen versteuert werden
  • Die Höhe der Einkommensteuer ist hauptsächlich von Ihrem Gewinn abhängig
  • Die Steuer im wird “Normalfall” auf Basis Ihrer Steuererklärung festgesetzt
  • Gewerbesteuer fällt in der Regel erst an, wenn Ihr Gewinn € 24.500,00 übersteigt.

Sie veröffentlichen Videos bei Youtube und generieren mit Ihren Videos so viele Aufrufe („Klick‘s“), dass Sie Zahlungen (Werbeeinnahmen) von Youtube erhalten. Jetzt stellen Sie sich die Frage, ob Sie die Einnahmen versteuern müssen. Um die Antwort vorwegzunehmen: Ja Sie müssen die Einnahmen versteuern.

Auch wenn Sie nur geringe Einnahmen erzielen, so fallen die Zahlungen von Youtube unter die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ob Sie am Ende tatsächlich Steuern auf Ihre Einnahmen bezahlen müssen, hängt davon ab, wie hoch Ihre Youtube-Einnahmen und wie hoch Ihre weiteren Einkünfte z.B. aus nichtselbständiger Arbeit sind. Übersteigt der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte nicht den Grundfreibetrag so sind in der Regel keine Steuerzahlungen zu leisten.

Angenommen Sie sind ein bekannter Youtuber oder auf dem Weg besten dorthin und Sie bestreiten Ihren Lebensunterhalt von Ihren Youtube-Einnahmen, so werden Ihre Einkünfte regelmäßig über dem Grundfreibetrag liegen und Sie werden deshalb Steuern auf Ihre Einkünfte bezahlen müssen. Damit die Steuern durch das Finanzamt festgesetzt werden können, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen und das Finanzamt über Ihre Tätigkeit Bescheid wissen, so wird das Finanzamt Ihre Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Die Höhe der Steuern ist abhängig von Ihrem Gewinn. Der Gewinn wird ermittelt als Saldo aus Ihren Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind dabei die Ausgaben die mit Ihrer Tätigkeit als Youtuber in Verbindung stehen und abzugsfähig sind.
Welche Steuern Sie bezahlen müssen, hängt davon ab wie hoch Ihre Einkünfte sind. Übersteigen Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag so fallen in der Regel Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Gewerbesteuer fällt in der Regel erst an, wenn Ihr Gewinn € 24.500,00 übersteigt.

Sollten Sie mit der Ermittlung Ihrer Einkünfte überfordert und der Erstellung Ihrer Steuererklärungen überfordert sein, so setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Gerne bin ich Ihnen bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten behilflich.

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