YouTube Einnahmen und Umsatzsteuer
Eckpunkte
- Affiliate-Einnahmen können der Umsatzsteuer unterliegen
- Auf Adsense-Einnahmen (von Google Irland) ist keine Umsatzsteuer zu entrichten
- Abgabe einer Umsatzsteuererklärung bei Adsense-Einnahmen verpflichtend bzw. sinnvoll
- Angabe der Adsense-Einnahmen in der Zusammenfassenden Meldung
Neben der Einkommensteuer und der evtl. anfallenden Gewerbesteuer stellt sich die Frage, ob die über Youtube generierten Werbeeinnahmen auch der Umsatzsteuer unterliegen. In der Regel unterliegen Werbeeinnahmen in Deutschland der Umsatzsteuer, so z.B. wenn Sie Zahlungen von Affiliate-Partnern, welche in Deutschland ansässig sind, erhalten und Sie nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Bei Youtube-Einnahmen verhält es sich jedoch anders. Hier unterliegen die Werbeeinnahmen nicht der deutschen Umsatzsteuer, weil der Ort der Leistung nicht in Deutschland liegt sondern in Irland (Sitz von Google). Sie erhalten von Google also Ihre Einnahmen netto ohne Umsatzsteuer und Google führt für Sie in Irland die Umsatzsteuer ab.
In Deutschland sind Sie dazu verpflichtet Ihre Adsense Einnahmen in bestimmten Abständen in einer zusammenfassenden Meldung sowie einer Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt mitzuteilen und in der Umsatzsteuerjahreserklärung zu deklarieren. Umsatzsteuer müssen Sie in Deutschland auf Ihre Youtube-Einnahmen (von Google Irland) jedoch nicht entrichten. Es ist jedoch möglich im Zuge von Betriebsausgaben gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
Sollten Sie mit der Abgabe der Zusammenfassenden Meldung sowie der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht zurecht kommen, so setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Gerne bin ich Ihnen bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten behilflich.