YouTube Einnahmen richtig versteuern – Ich helfe Ihnen!
Sie haben Werbeeinnahmen über YouTube, z.B. über
- Google AdSense Anzeigen
- Merchandise-Artikel
- Produktplatzierungen
- oder YouTube Premium
und Fragen zu Themen wie Umsatzsteuer, Gewerbe anmelden bzw. der grundsätzlichen Besteuerung dieser Einnahmen?
Was kann ich für Sie tun?
Müssen die Einnahmen dem Finanzamt gemeldet werden?
Einnahmen aus einem YouTube-Kanal bzw. aus der selbständigen Tätigkeit als Youtuber müssen dem Finanzamt gemeldet werden, wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und der Gewinn den Grundfreibetrag (bei ausschließlich selbständiger Tätigkeit) übersteigt.
Die Gewinnerzielungsabsicht liegt bei erwirtschafteten Gewinnen in der Regel vor und kann nur schwer wiederlegt werden. Verluste sollte man dem Finanzamt auch melden, weil diese ggf. in Folgejahre vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können. Bei andauernden Verlusten kann das Finanzamt Liebhaberei unterstellen, was bedeutet, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass Gewinnerzielungsabsicht fehlt und die Verluste steuerlich somit nicht nutzbar sind.
Ab wann muss man YouTube Einnahmen versteuern?
Wenn Sie neben Ihrer selbständigen Tätigkeit noch in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, so werden die Gewinne (Einnahmen abzgl. Ausgaben) aus Ihrer selbständigen Tätigkeit erst versteuert, wenn diese den Betrag von € 410,00 übersteigen.
Wenn Sie nur auf selbständiger Basis arbeiten, dann sind mindestens Gewinne (Einkünfte) in Höhe des Grundfreibetrages von € 9.168,00 (Stand 2019) steuerfrei. Ggf. sind auch auf höhere Gewinne keine Steuern zu zahlen, wenn z.B. Sonderausgaben wie Krankenversicherungsbeiträge vorliegen, weil diese Beiträge bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden können.
Wie werden Einnahmen bzw. Umsätze über YouTube versteuert?
YouTube-Einnahmen (Adsense-Einnahmen) aus der Monetarisierung von YouTube-Videos und andere mit der Tätigkeit als Youtuber verbundenen Einnahmen (wie z.B. Einnahmen aus Produktplatzierungen) unterliegen in Deutschland ggf. der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Einkommensteuer
Wenn die geltenden Freibeträge überschritten werden, fällt auf Ihre Gewinne in Deutschland Einkommensteuer an. Wie hoch die Einkommensteuer ausfällt, hängt von der Höhe Ihres Gewinns ab. Da der Einkommensteuertarif in Deutschland progressiv ausgestaltet ist, steigt der Steuersatz mit zunehmendem Gewinn. Die Steuer wird im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung festgesetzt und mit denen von Ihnen ggf. bereits geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen verrechnet.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer fällt für selbständige Gewerbetreibende (Einzelunternehmer) erst an, wenn der Gewinn den gewerbesteuerlichen Freibetrag in Höhe von € 24.500,00 im Jahr übersteigt. Wenn Sie Gewinne über € 24.500,00 erwirtschaftet haben, dann lässt sich über den Gewerbesteuerhebesatz Ihrer Gemeinde feststellen, ob sich für Sie durch die Erhebung der Gewerbesteuer eine Zusatzbelastung ergibt.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer ist für die mit Ihrem YouTube-Kanal erwirtschafteten Adsense-Einnahmen, die von der Google Ltd. Irland stammen, in Deutschland nicht zu entrichten, weil der Ort der Leistung in Irland liegt. Google kümmert sich in diesem Fall auf Grund des reverse-charge-Verfahrens für Sie um die Besteuerung in Irland. Die Tatsache, dass Sie in Deutschland auf Einnahmen aus Irland keine Umsatzsteuer entrichten müssen, führt nicht dazu, dass Sie in Deutschland keine Meldepflichten haben. Die generierten Umsätze müssen Sie dem zuständigen Finanzamt in der Zusammenfassenden Meldung und ggf. auch in der Umsatzsteuervoranmeldung mitteilen.
Wenn Sie Ihre Adsense-Einnahmen von Google über von einem Netzwerk ausbezahlt bekommen, welches seinen Sitz in Deutschland hat oder Sie z.B. Einnahmen für Produktplatzierungen von deutschen Unternehmen erhalten, so ist in Deutschland Umsatzsteuer zu entrichten, wenn Sie nicht die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG in Anspruch nehmen. Für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung darf der Umsatz im Jahr der Betriebseröffnung (bei Aufnahme der Tätigkeit im Januar) bzw. im Vorjahr nicht über € 17.500,00 liegen.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wenn sich Ihr YouTube-Kanal durch Monetarisierung von einem Hobby zu einer Einnahmequelle entwickelt, so müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Diese Pflicht ergibt sich aus der Gewerbeordnung. Die Anmeldung ist mit einer geringen Gebühr verbunden, welche eine Betriebsausgabe darstellt. Im Zuge der Gewerbeanmeldung erfährt das Finanzamt von der Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit. Das Finanzamt wird Sie deshalb zur Abgabe eines steuerlichen Erfassungsbogen auffordern, welcher für die steuerliche Registrierung notwendig ist.
Sollten Sie kein Gewerbe angemeldet haben und schon länger selbständig sein, so ergeben sich für Sie daraus keine steuerlichen Probleme, wenn Sie Ihre YouTube-Einnahmen dem Finanzamt im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung mitgeteilt haben. Die Nichtanmeldung eines Gewerbes wirkt sich nicht dahingehend aus, dass Ihre AdSense-Einnahmen steuerlich anders qualifiziert werden.
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