Google AdWords und Umsatzsteuer
Sie sind ein inländischer Unternehmer i.S.d. § 2 UStG (kein Kleinunternehmer) und bewerben Ihr Unternehmen über den Google-Dienst Google AdWords? Ist dies der Fall, so erhalten Sie von der Google Ireland Ltd. eine Rechnung in der keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Vielmehr wird auf das Reverse-Charge-Verfahren hingewiesen.
Im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahren verlagert sich die Umsatzsteuerzahllast auf den Empfänger einer sonstigen Leistung und somit auf den inländischen Unternehmer. Der inländische Unternehmer meldet die Leistung in seiner Umsatzsteuervoranmeldung an. Er hat den Umsatz somit in Deutschland nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht zu versteuern. In Höhe der anfallenden Umsatzsteuer hat er auch eine Vorsteuerabzugsberechtigung, so dass sich in der Folge keine Mehrbelastung ergibt.