Google AdSense und Umsatzsteuer
In Deutschland ansässige gewerbliche Internetseitenbetreiber die über Google Adsense gegenüber dem Vertragspartner Google Ireland Ltd. Werbeleistungen erbringen und dadurch Werbeinnahmen generieren, stellen sich häufig die Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung der von der Google Ireland Ltd. erhaltenen Einnahmen.
Ertragsteuerlich ist diese Frage relativ einfach zu beantworten. Die Werbeeinnahmen stellen Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG dar und unterliegen somit den deutschen Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer). Umsatzsteuerrechtlich wird es jedoch etwas komplizierter. Im folgenden soll daher ein kurzer Überblick über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Werbeeinnhamen gewährt werden.
Unternehmer i.S. des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) erbringen durch die Platzierung von Werbung auf Ihrer Internetseite eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 UStG gegenüber der Google Ireland Ltd. Die Leistung ist im Inland jedoch nicht gem. § 1 UStG steuerbar, weil sich der Ort der sonstigen Leistung (Erbringung der Werbeleistung) nicht im Inland befindet. Gem. § 3 a Abs. 2 UStG verlagert sich der Ort der sonstigen Leistung an den Ort des Sitzes des Unternehmens des Leistungsempfängers. Da sich der Unternehmenssitz der Google Ireland Ltd. in Irland befindet, verlagert sich der Ort der sonstigen Leistung somit nach Irland. Die Werbeleistung wird somit umsatzsteuerrechtlich in Irland erbracht.
Da sich der Ort der Leistung in Irland befindet, ist die Google Ireland Ltd. als Leistungsempfänger verpflicht in Irland irische Umsatzsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abzuführen.
Den deutschen Unternehmer treffen jedoch auch Deklarationspflichten. So müssen die in Deutschland nicht steuerbaren Werbeeinnahmen gem. § 18 b S. 1 Nr. 2 UStG in der Umsatzsteuervoranmeldung sowie gem. § 18 a Abs. 2 UStG in der Zusammenfassenden Meldung angegeben werden. Im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung müssen die erbrachten Werbeleistungen in der Anlage UR deklariert werden.
Auf Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG in Anspruch nehmen, wurde hier nicht eingegangen. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an uns.