Gewerbesteuererklärung
Gewebesteuerpflichtig sind alle Unternehmen (stehende Gewerbebetriebe welche im Inland betrieben werden) wie z.B. Einzelunternehmen und Personengesellschaften die gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 EStG generieren und nicht gem. § 3 GewStG von der Gewerbesteuer befreit sind. Kapitalgesellschaften erzielen gem. § 8 Abs. 2 KStG immer gewerbliche Einkünfte, unabhängig von der Art der Tätigkeit.
Auf die Höhe der Gewerbesteuer hat der Gewerbesteuerhebesatz Einfluss, welcher von der hebeberechtigten Gemeinde festgesetzt wird.