Körperschaftsteuererkläung
Eine Körperschaftsteuererkläung ist von inländischen juristischen Personen wie z.B. Kapitalgesellschaften jählich zu erstellen. Das in der Erklärung deklarierte zu versteuernde Einkommen dient zur Festsetzung der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlages. Der momentane Körperschaftsteuersatz beträgt 15%. Neben der Körperschaftsteuer unterliegen Kapitalgesellschaften auch der Gewerbesteuer, welche im Zuge der Abgabe der Gerwerbesteuererklärung festgesetzt wird.
Eine Körperschaftsteuererklärung besteht in den meißten Fällen aus folgenden Formularen bzw. Anlagen:
- Körperschaftsteuererklärung (Formular KSt 1 A)
- Anlage A
- Anlage SP
- Anlage WA
Die Gebühren für die Erstellung einer Körperschaftsteuererklärung ergeben sich aus § 24 StBGebV.
Erklärung zur gesonderten Feststellung
Nicht mit der Körperschaftsteuererklärung zu verwechseln ist die Erklärung zur gesonderten Feststellung, welche ebenfalls von juristischen Personen abzugeben ist. In dieser Erklärung werden zum Beispiel Kapitalerhöhungen dokumentiert.