Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung

Sie  haben  Einkünfte aus

und brauchen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung oder der Erstellung Ihres Lohnsteuerjahresausgleich?

Ich bin Ihnen dabei behilflich. Gerne können Sie mich für ein erstes Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen kontaktieren.

Wissenswertes

Die Einkommensteuererklärung, in Fällen der Arbeitnehmerveranlagung umgangsprachlich auch Lohnsteuerjahresausgleich genannt, kann bzw. muss einmal jährlich erstellt werden. Der Steuerpflichtige deklariert in der Einkommensteuererklärung sein zu versteuerndes Einkommen, welches dann der Festsetzung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlages sowie gegebenfalls der Kirchensteuer dient. Die zu entrichtenden Steuern werden mit einem Steuerbescheid (Verwaltungsakt) festgesetzt, welcher vom Finanzamt erlassen wird.

Man unterscheidet bei der Einkommensteuerveranlagung die Pflicht- sowie die Antragsveranlagung. Bei der Antragsveranlagung, die sehr haüfig bei Arbeitnehmern vorkommt, ist der Steuerpflichtige nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, er hat somit die Wahl.

Die Einkommensteuererklärung besteht in den meisten Fällen aus verschiedenen Formularen. Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit eine vereinfachte Steuererklärung abzugeben, welche aus nur einem Formular (ESt 1 V) besteht. In den überwiegenden Fällen jedoch besteht die Einkommensteuererklärung aus dem Mantelbogen (Formular ESt 1 A) sowie aus den folgenden am häufigsten vorkommenden Anlagen:

  • Anlage Vorsorgeaufwand (hier werden z.B. Krankenkassenbeiträge deklariert)
  • Anlage AV (z.B. für die Deklaration von Riester-Renten)
  • Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstäniger Arbeit gem. § 19 EStG)
  • Anlage S (Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit gem. § 18 EStG)
  • Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG und § 16 EStG)
  • Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG)
  • Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG)
  • Anlage EÜR (Ergänzungsanlage zu den Anlagen S und G)

Die Einkommensteuererklärung kann papierlos via ELSTER abgegeben werden.

 

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