Umsatzsteuererklärung bei Vermietung und Verpachtung
Die Umsatzsteuererklärung ist im wesentlichen eine betriebliche Steuererklärung, welche von Unternehmern im umsatzsteuerlichen wie auch im ertragsteuerlichen Sinne zu erstellen ist. Mit der Folge, dass eine Umsatzsteuererklärung am häufigsten von Unternehmern zu erstellen ist, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG oder Einkünfte gem. § 18 EStG verwirklichen.
In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass eine Umsatzsteuererklärung auch von Privatpersonen zu erstellen ist. Die Privatperson ist zwar in diesem Fall auch ein umsatzsteuerlicher Unternehmer gem. § 2 UStG, jedoch werden keine Gewinneinkünfte gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1-4 EStG verwirklicht, sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG.
Vermietungsumsätze sind zwar gem. § 4 Nr. 12 a UStG von der Umsatzsteuer befreit, jedoch kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auf die Steuerbefreiung verzichten und die Vermietungsumsätze als steuerpflichtig behandeln, mit der folge, dass der Vermieter Umsatzsteuervoranmeldungen und eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben muss.