Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärung ist gem. § 18 Abs. 3 UStG für das Kalenderjahr bzw. den kürzeren Besteuerungszeitraum von Unternehmern gem. § 2 UStG abzugeben. In der Umsatzsteuererklärung werden z.B. die vom Unternehmer erzielten Umsätze sowie die geleistete Vorsteuer deklariert. Dies sind jedoch im Einzelfall bei weitem nicht alle zu erklärenden Angaben.

Der Steuersatz beträgt gem § 12 UStG 19% bzw. der ermäßigte Steuersatz 7%. Unternehmer gem. UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Im Hauptfall unterliegen der Umsatzsteuer die Umsätze welche der umsatzsteuerliche Unternehmer durch Lieferungen und sonstige Leistungen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens generiert. Sofern ein Umsatz gem. § 1 UStG steuerbar ist, so ist er auch steuerpflichtig, sofern der Umsatz nicht gem. § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wurde in Europa harmonisiert, Das bedeutet, dass die nationalen Umsatzsteuergesetzte fast aller europäischer Staaten aneinander angepasst wurden. Die in Europa harmonisierte Umsatzsteuer ist als Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.

Die Umsatzsteuererklärung besteht für im Inland ansässige Unternehmer aus dem Hauptformular sowie gegebenenfalls der Anlage UR. In der Anlage UR sind z.B. zusätzliche Angaben zu innergemeinschaftlichen Sachverhalten zu erklären.

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