Jahresabschluss

Jahresabschluss

Wir erstellen für Ihr Unternehmen die jährliche Handels- und Steuerbilanz bzw. eine eine steuerliche Überleitungsrechnung, wenn die Erstellung einer Steuerbilanz nicht gewünscht ist. Die steuerliche Überleitungsrechnung setzt zur Ermittlung des Steuerbilnzgewinnes auf die Handelsbilanz auf und macht die Erstellung einer eigenständigen Steuerbilanz somit obsolet. Wir erstellen die Handels- und Steuerbilanz sowohl auf Basis einer von uns erstellten Finanzbuchhaltung als auf auch Basis der von Ihnen in Ihrem Unternehmen gefertigten Finanzbuchhaltung. Sofern Sie die Handelsbilanz auch in Ihrem Unternehmen fertigen, so können wir auch nur die Steubilanz bzw. eine steuerliche Überleitungstrechnung sowie die dazugehörigen Steuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe, Umsatz-, und Einkommensteuererklärung) für Sie erstellen.

Ein Jahresabschluss besteht in den meißten Fällen aus folgenden Bestandteilen:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Anhang (zwingend bei Kapitalgesellschaften und bei Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter)

Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Jahresabschluss um einen Lagebericht, eine Kapitalflussrechnung sowie einen Eigenkapitalspiegel erweitert werden.

Gerne beraten wie Sie auch hinsichtlich dem Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung.

Die Erstellung eines Jahresabschlusses wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet.

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