Schätzungsbescheid

Der Schätzungsbescheid

Eckpunkte

  • Warum habe ich einen Schätzungsbescheid erhalten und wie erkenne ich einen Schätzungsbescheid
  • Was nach Erhalt eines Schätzungsbescheides zu tun ist
  • Eine Steuererklärung kann bzw. muss auch nach Erhalt eines Schätzungsbescheides eingereicht werden

Wenn Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben oder das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert hat und Sie der Abgabeverpflichtung nicht nachgekommen sind, so ist das Finanzamt dazu berechtigt Ihre Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Die Befugnis zur Schätzung ergibt sich aus § 162 AO.

Sie können in der Regel davon ausgehen, dass Sie einen Schätzungsbescheid erhalten haben, wenn Sie für das relevante Jahr keine Steuererklärung eingereicht haben. In den Erläuterungen des entsprechenden Bescheides wird des weiteren darauf hingewiesen, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat, weil Sie trotz Aufforderung und/oder Verpflichtung keine Steuererklärung abgegeben haben.

Die Schätzung des Finanzamtes weicht in den meisten Fällen signifikant von den tatsächlichen Verhältnissen ab, weil das Finanzamt in der Regel keine Kenntnis von Ihren Einnahmen und Ausgaben hat. So wird die Schätzung in der Regel also zu hoch oder zu niedrig ausfallen.

Spätestens nach Erhalt eines Schätzungsbescheids sollten Sie zeitnah reagieren. Davon auszugehen, dass das Finanzamt schon alles richtig gemacht hat, ist in der Regel die schlechteste Option. Wenn die Schätzung des Finanzamtes geringer ausfällt als die tatsächlichen Einkünfte, so sollte man nicht davon ausgehen, dass einem das Finanzamt einen Vorteil gewähren möchte.

Sie sind auch nach Erhalt eines Schätzungsbescheids weiterhin dazu verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen, weil die Schätzung Sie nicht von der Abgabepflicht befreit. Weit aus schlimmer als eine zu geringe Schätzung, ist eine Schätzung die über Ihren tatsächlichen Einkünften liegt. Denn bei einer zu hohen Schätzung wird von Ihnen eine Steuer gefordert wird, welche Ihre tatsächliche Steuerschuld im schlimmsten Fall weit übersteigt.

 

 

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