Muss ich eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?
Ob Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen, hängt in den meisten Fällen von der Höhe des erworbenen Vermögens ab. Man sollte in der Regel binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem zuständigen Finanzamt den Erwerb anzeigen. Die anzugebenden Informationen ergeben sich aus § 30 ErbStG.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Erklärung einreichen müssen, so kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich.