Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Allgemeines
Das Reverse-Charge-Verfahren ist ein Verfahren, durch welches die Steuerschuldnerschaft für die Umsatzsteuer in bestimmten Fällen auf den Leistungsempfänger übertragen wird. Der leistende Unternehmer schuldet in diesen Fällen nicht die Umsatzsteuer und führt diese auch nicht an das Finanzamt ab. Angemeldet und abgeführt wird die Umsatzsteuer vom Leistunsempfänger.
Voraussetzungen
Rechnung
Der leistende Unternehmer erstellt für den Leistundgsempfänger eine Rechnung, welche den für die erbrachte Leistung zu zahlen Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer ausweist. Der lesitende Unternehmer muss auf seiner Rechnung vermerken, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (§ 14 a Abs. 5 UStG).