Was muss eine Rechnung enthalten?
Eine Rechnung gem. § 14 UStG muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- Rechnungsdatum
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Erläuterung (Menge, Art) zu der Lieferung oder sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
- aufgeschlüsselte Entgelt
- den Steuersatz sowie den Steuerbetrag
- in bestimmten Fällen einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers
In bestimmten Fällen sind in hat eine Rechnung gem. § 14 a UStG noch andere Angaben zu enthalten, so z.B. im Falle der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.
Rechnung (Kleinunternehmer)
Kleinunternehmer dürfen in Abweichung zu der oben genannten Auflistung keine Umsatzsteuer ausweisen.Die Rechnung sollte die anderen aufgelisteten Angaben enthalten sowie einen Hinweis auf die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.
Wird trotzdem Umsatzsteuer durch einen Kleinunternehmer gem. § 19 UStG ausgewiesen, so ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Der Leistungsempfänger hat aus einer Kleinunternehmerrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer jedoch keinen Vorsteuerabzug.